Was bedeutet „qualifiziert weiterempfehlen“?
Nicht jeder Hinweis erfüllt die rechtlichen Kriterien für eine Tippgebervergütung. Damit eine Weiterempfehlung zu einer Beteiligung führen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Hinweis muss freiwillig und unverbindlich erfolgen,
- die weiterempfohlene Person muss konkret identifizierbar sein (z. B. mit Name und Kontakt),
- es darf keine vorherige Kenntnis über die Person bei BRIMO vorliegen,
- der Hinweisgeber darf nicht beratend oder vermittelnd tätig sein.
Diese Kriterien gewährleisten eine klare Trennung zu maklertypischen Aufgaben und schützen alle Beteiligten rechtlich. BRIMO Kapitalanlagen prüft jeden eingereichten Hinweis sorgfältig und informiert Tippgeber:innen transparent über die weiteren Schritte.
Ablauf und mögliche Vergütung bei erfolgreicher Empfehlung
Der Prozess zur Weiterempfehlung bei BRIMO ist einfach gestaltet: Nach der Kontaktaufnahme erfolgt eine Prüfung, ob der Hinweis den Voraussetzungen für ein Tippgebermodell entspricht. Bei positiver Bewertung wird der Kontakt übernommen und in einem strukturierten Akquiseprozess begleitet.
Kommt es zu einem erfolgreichen Abschluss – etwa dem Erwerb einer Kapitalanlageimmobilie durch die empfohlene Person –, wird eine im Vorfeld definierte Vergütung ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe der Tippgeberprovision nach Art und Umfang des vermittelten Geschäftes und wird in jedem Einzelfall klar kommuniziert.
Wichtig: Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Empfehlung maßgeblich zum Zustandekommen des Geschäfts beigetragen hat und alle Bedingungen erfüllt sind. Mehr dazu erfährst du auf der Seite Partner werden.
Rechtssicherheit und Transparenz bei BRIMO Kapitalanlagen
BRIMO Kapitalanlagen legt großen Wert darauf, dass Empfehlungen nicht nur effektiv, sondern auch rechtssicher umgesetzt werden. Das bedeutet:
- Es findet keine Vermittlung im Sinne des § 34c GewO statt,
- die Tippgeberrolle ist auf das informelle Weitergeben eines Kontakts beschränkt,
- alle Abläufe sind dokumentiert und nachvollziehbar,
- es gibt keine Verpflichtungen oder Risiken für Tippgeber:innen.
Somit eignet sich das Modell für Personen, die keinen gewerblichen Hintergrund im Immobilienbereich haben, aber dennoch ihr Netzwerk nutzen möchten, um potenziell davon zu profitieren.
Vorteile für Tippgeber:innen und empfohlene Kontakte
Ein rechtssicheres Empfehlungsmodell bringt Vorteile für beide Seiten. Tippgeber:innen können für ihr Engagement fair beteiligt werden, ohne selbst ein Risiko einzugehen. Gleichzeitig profitieren die empfohlenen Kontakte von einem Zugang zu qualifizierter Beratung rund um Immobilieninvestments.
Durch die strukturierte Abwicklung bei BRIMO ist sichergestellt, dass Interessent:innen professionell betreut und Tippgeber:innen transparent über Status und mögliche Provision informiert werden. So entsteht eine faire, partnerschaftliche Grundlage – ohne Verpflichtung, aber mit Potenzial.
Weitere Informationen über die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit findest du im Beitrag „Wegbereiter im Versicherungs- und Finanzsektor“.
Fazit: Empfehlung mit Mehrwert – rechtlich klar geregelt
Wie kann ich Immobilien weiterempfehlen und davon profitieren? Mit einem rechtssicher aufgesetzten Tippgebermodell wie bei BRIMO Kapitalanlagen ist das möglich – transparent, strukturiert und ohne die Verpflichtungen einer Maklertätigkeit. Wichtig ist dabei stets die klare Trennung zwischen Hinweis und Vermittlung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wenn du einen passenden Kontakt hast oder mehr über die Tippgebermöglichkeiten erfahren möchtest, nutze das Kontaktformular – BRIMO steht dir für Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.
Hinweis: Tippgebermodelle sind keine Vermittlungstätigkeit. Eine Beratung oder vertragliche Bindung ist nicht vorgesehen. Die rechtliche Zulässigkeit wird im Einzelfall geprüft.