Was genau gilt als „qualifizierter Tipp“?
Nicht jeder Hinweis führt automatisch zu einer Tippgeberprovision. Entscheidend ist, dass der Tipp:
- konkret und überprüfbar ist (z. B. Kontaktdaten und Verkaufsabsicht vorhanden),
- nicht bereits öffentlich bekannt ist oder sich im Bestand befindet,
- freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung erfolgt,
- nicht aus einer Tätigkeit stammt, die einer Maklererlaubnis nach § 34c GewO bedarf.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann eine Vergütung in Form einer Tippgeberprovision erfolgen – selbstverständlich erst nach erfolgreichem Abschluss des vermittelten Geschäfts. Genauere Hinweise, wann ein Hinweis als qualifiziert gilt, erfährst du im direkten Austausch mit BRIMO über das Kontaktformular.
Vorteile für Tippgeber:innen und Immobilienunternehmen
Ein Tippgebermodell bietet beiden Seiten Vorteile: Immobilienunternehmen können auf authentische Kontakte zurückgreifen, die über persönliche Netzwerke entstehen. Gleichzeitig haben Tippgeber:innen die Möglichkeit, für ihr Engagement entlohnt zu werden – ohne in ein Vertragsverhältnis mit Maklertätigkeiten einzutreten.
Wichtig ist dabei: Tippgeber:innen übernehmen keine Beratung und treten nicht als Vermittler:innen auf. Es handelt sich um eine rein hinweisgebende Tätigkeit, die sich klar von einer Maklertätigkeit unterscheidet. Dies schützt beide Seiten – rechtlich wie organisatorisch – und sorgt für klare Rollen.
BRIMO stellt sicher, dass jede Weiterleitung strukturiert und nachvollziehbar dokumentiert wird. Das schafft Transparenz und Vertrauen für alle Beteiligten.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Abgrenzung zur Maklertätigkeit
Tippgeber:innen dürfen keine eigene Beratung durchführen und auch keine Verhandlungen oder Präsentationen führen. Diese Tätigkeiten sind ausschließlich lizenzierten Makler:innen vorbehalten. Wer regelmäßig, systematisch oder gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, benötigt zudem eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO.
Im Gegensatz dazu bewegt sich ein korrekt umgesetztes Tippgebermodell im privaten oder nebenberuflichen Rahmen. Entscheidend ist, dass keine Verpflichtung gegenüber Dritten entsteht und dass der Tipp auf persönlichen Kontakten basiert – nicht auf systematischer Akquise.
Ein seriöses Immobilienunternehmen wird diese Abgrenzung klar kommunizieren und keine rechtswidrigen Erwartungen wecken. BRIMO Kapitalanlagen legt hier großen Wert auf Regelkonformität und Transparenz.
Warum BRIMO Kapitalanlagen auf Tippgeber setzt
Im Alltag entstehen oft ganz nebenbei wertvolle Kontakte – etwa wenn jemand erwähnt, eine Immobilie verkaufen oder sich mit dem Gedanken an eine Kapitalanlage beschäftigen zu wollen. Solche Informationen bleiben im persönlichen Umfeld oft ungenutzt. BRIMO hat deshalb ein Tippgebermodell entwickelt, das auf genau diese Situation zugeschnitten ist: unkompliziert, transparent und im Einklang mit allen rechtlichen Vorgaben.
Im Blogbeitrag „Wegbereiter im Versicherungs- und Finanzsektor“ wird deutlich, dass BRIMO aktiv neue Wege geht, um Wissen und Netzwerke zu verbinden – Tippgebermodelle sind ein Teil davon.
Fazit: Chancen erkennen, rechtlich abgesichert handeln
Wie funktioniert ein Tippgebermodell in der Immobilienbranche? Kurz gesagt: durch einen freiwilligen, qualifizierten Hinweis auf ein potenzielles Immobiliengeschäft – ohne Vermittlungstätigkeit, ohne Verpflichtung. BRIMO Kapitalanlagen bietet hierfür ein klar strukturiertes System, das auf Fairness, Transparenz und rechtlicher Sicherheit basiert.
Wenn du mehr über deine Möglichkeiten als Tippgeber:in erfahren möchtest, erreichst du BRIMO über das Kontaktformular.
Hinweis: Tippgebermodelle ersetzen keine Maklerlizenz und unterliegen rechtlichen Grenzen. BRIMO informiert transparent über alle Voraussetzungen und prüft jeden Fall individuell.