Abschreibungen als steuerlicher Gestaltungsspielraum
Ein weiterer relevanter Punkt ist die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Bei vermieteten Immobilien können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anteilig über viele Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Die lineare Abschreibung bei Wohnimmobilien beträgt aktuell 2 Prozent pro Jahr – bei Neubauten mit Fertigstellung ab 2023 sogar 3 Prozent, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben der regulären AfA gibt es in bestimmten Konstellationen auch Möglichkeiten zur Sonderabschreibung, etwa bei geförderten Bauprojekten oder im Rahmen spezieller Gesetzesinitiativen. Auch hier empfiehlt sich eine genaue Prüfung durch steuerlich versierte Fachpersonen, um die Potenziale rechtssicher auszuschöpfen.
BRIMO Kapitalanlagen informiert seine Kund:innen im Rahmen der Objektprüfung über grundsätzliche steuerliche Rahmenbedingungen und gibt Hinweise, wie diese mit Fachberatungen konkretisiert werden können. Dabei steht immer die individuelle Situation der Anleger:innen im Mittelpunkt.
Haltefristen und steuerfreie Veräußerungsgewinne
Eine Besonderheit der deutschen Steuerlandschaft betrifft die sogenannte Spekulationsfrist. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt und diese mindestens zehn Jahre im Privatvermögen hält, kann einen Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei realisieren. Voraussetzung ist, dass die Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Diese Regelung kann für viele Anleger:innen ein bedeutender Faktor in der langfristigen Investitionsstrategie sein. Sie erfordert jedoch eine vorausschauende Planung und eine Bewertung der individuellen Lebenssituation. Auch Zwischennutzungen und komplexe Eigentümerstrukturen können sich auf die Steuerpflicht auswirken.
BRIMO legt daher großen Wert darauf, Anleger:innen bei der strategischen Planung zu unterstützen. Gemeinsam mit Steuerberater:innen wird geprüft, welche Haltefristen sinnvoll sind und wie sich steuerliche Effekte in langfristige Entscheidungsprozesse integrieren lassen.
Fazit: Steuerliche Aspekte müssen individuell abgestimmt sein
Welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten für Anleger? Die Antwort ist vielschichtig. Von der Besteuerung laufender Einnahmen über Abschreibungen bis hin zu steuerfreien Veräußerungen – es gibt zahlreiche Gestaltungsspielräume, die jedoch immer auf die individuelle Situation zugeschnitten werden müssen.
BRIMO Kapitalanlagen schafft die Grundlagen für eine strukturierte steuerliche Planung, ohne selbst steuerberatend tätig zu sein. Durch die Aufbereitung transparenter Objektunterlagen und die Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen unterstützt BRIMO dabei, die steuerlichen Rahmenbedingungen effizient zu berücksichtigen.
Hinweis: Steuerliche Fragestellungen sollten stets mit entsprechend qualifizierten Fachpersonen geklärt werden.